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Einführung eines zusätzlichen Schwellenwerts für Stimmrechtsmitteilungen (3 Prozent)

 

Corporate News

 

SAF-HOLLAND: Einführung eines zusätzlichen Schwellenwerts für Stimmrechtsmitteilungen (3 Prozent)
 

Luxemburg, 10. Juli 2019. Zur Harmonisierung mit der entsprechenden Regelung des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes (§ 33 Abs. 1 WpHG) hat die außerordentliche Hauptversammlung der SAF-HOLLAND S.A. ("Gesellschaft") am 25. April 2019 im Wege einer Änderung des Art. 18 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft entschieden, dass Aktionäre der Gesellschaft bereits bei Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten des Schwellenwerts von 3 Prozent verpflichtet sind, unverzüglich eine Stimmrechtsmitteilung an die Gesellschaft abzugeben. Die gesetzlichen Meldepflichten gemäß Art. 8 ff. des Transparenzgesetzes des Großherzogtums Luxemburg (Law of 11 January 2008 on transparency requirement for issuers) in seiner jeweils gültigen Fassung gelten unverändert fort.
 

Aktionäre, die gegenwärtig bereits zwischen 3 Prozent und 5 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft halten und diesen Umstand der Gesellschaft bisher nicht gemeldet haben, sind ebenfalls aufgefordert, dies unverzüglich der Gesellschaft anzuzeigen.
 

Inwiefern betroffene Aktionäre weitere Personen (z.B. Aufsichtsbehörden) informieren müssen, sollte von den Aktionären selbst geprüft werden.
 

Die aktuelle Satzung der Gesellschaft ist auf der Homepage der SAF-HOLLAND Group verfügbar unter:

https://corporate.safholland.com/de/unternehmen/ueber-uns/corporate-gove...

Dr. Matthias Heiden, Finanzvorstand der SAF-HOLLAND, sagt dazu: "Die Einführung des zusätzlichen Schwellenwerts von 3 Prozent für Stimmrechtsmitteilungen unserer Gesellschaft erhöht die Transparenz des Kapitalmarkts und hilft Investoren dabei, ihre Anlageentscheidung zu treffen."

 

Über SAF-HOLLAND

Die SAF-HOLLAND S.A. mit Sitz in Luxemburg ist der größte unabhängige börsennotierte Nutzfahrzeugzulieferer in Europa und beliefert schwerpunktmäßig die Trailer-Märkte. Das Unternehmen zählt mit rund 1.301 Mio. Euro Umsatz im Jahr 2018 zu den international führenden Herstellern von fahrwerksbezogenen Baugruppen und Komponenten vor allem für Trailer, aber auch für Lkw, Busse und Campingfahrzeuge. Die Produktpalette umfasst neben Achs- und Federungssystemen unter anderem Sattelkupplungen, Königszapfen und Stützwinden, die unter den Marken SAF, Holland und Neway vertrieben werden. SAF-HOLLAND beliefert die Fahrzeughersteller in der Erstausrüstung (OEM) auf sechs Kontinenten. Im Aftermarket-Geschäft liefert die Gruppe Ersatzteile an die Service-Netzwerke der Hersteller (OES) und mit Hilfe von Verteilungszentren über ein umfassendes globales Vertriebsnetz an Endkunden und Servicestützpunkte. SAF-HOLLAND ist, als einer von nur wenigen Zulieferern in der Truck- und Trailer-Industrie, international breit aufgestellt und in fast allen Märkten weltweit präsent. Mit der Innovationsoffensive "SMART STEEL - ENGINEER BUILD CONNECT" verbindet SAF-HOLLAND Mechanik mit Sensorik und Elektronik und treibt die digitale Vernetzung von Nutzfahrzeugen und Logistikketten voran. Mehr als 4.400 engagierte Mitarbeiter weltweit arbeiten schon heute an der Zukunft der Transportindustrie.
 

Kontakt

Michael Schickling
Leiter Investor Relations und Unternehmenskommunikation
Tel: +49 (0) 6095 301 617

michael.schickling@safholland.de

 

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der SAF-HOLLAND S.A. beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
 

Hinweis